Eine regelhafte Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich, da es sich um eine Privatpraxis handelt. Trotzdem bestehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Kostenübernahme, die ich Ihnen im Folgenden darstelle.
Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens für gesetzlich Versicherte in der Psychotherapie ist eine Kostenübernahme unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Kostenerstattung. Sobald Sie die nötigen Schritte eingeleitet haben, können wir gerne einen Termin vereinbaren.
Im Rahmen der integrierten Versorgung habe ich Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen. Für Versicherte dieser Krankenkassen ist eine Kostenübernahme unkompliziert möglich. Aktuell können die Kosten für Versicherte der Bahn-BKK, sowie der MKK (vormals BKK VBU) übernommen werden.
Die Kostenübernahme einer Psychotherapie durch eine private Krankenversicherung hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Während die meisten privaten Krankenversicherungen psychotherapeutische Leistungen grundsätzlich erstatten, können Umfang, Voraussetzungen und Ablauf der Kostenübernahme variieren.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung und fordern Sie die Formulare für den Antrag auf Psychotherapie an. Die Abrechnung der Leistungen für Privatversicherte erfolgt nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Für Angehörige der Bundeswehr, sowie der Bundes- und Landespolizei besteht die Möglichkeit zur Kostenübernahme durch die Heilfürsorge. Angehörige der Landespolizei können direkt einen Termin vereinbaren. Sollten Sie Anspruch auf die Heilfürsorge der Bundeswehr haben, konsultieren Sie bitte Ihren Truppenarzt und bringen zum ersten Gespräch eine Bestätigung der Kostenübernahme für die probatorischen Sitzungen mit.
Angehörige der Bundespolizei kontaktieren bitte die Heilfürsorgestelle und fragen Sie nach den Modalitäten für Psychotherapie.
Sollten die Kosten Ihrer Therapie nicht durch einen Kostenträger übernommen werden, haben Sie die Möglichkeit diese selbst zu tragen. Selbstzahler*innen können unkompliziert einen Termin vereinbaren. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und betragen derzeit den 2,5-fachen Satz. Die Anzahl der Sitzungen wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Eine regelhafte Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich, da es sich um eine Privatpraxis handelt. Trotzdem bestehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Kostenübernahme, die ich Ihnen im Folgenden darstelle.
Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens für gesetzlich Versicherte in der Psychotherapie ist eine Kostenübernahme unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Kostenerstattung. Sobald Sie die nötigen Schritte eingeleitet haben, können wir gerne einen Termin vereinbaren.
Im Rahmen der integrierten Versorgung habe ich Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen. Für Versicherte dieser Krankenkassen ist eine Kostenübernahme unkompliziert möglich. Aktuell können die Kosten für Versicherte der Bahn-BKK, sowie der MKK (vormals BKK VBU) übernommen werden.
Die Kostenübernahme einer Psychotherapie durch eine private Krankenversicherung hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Während die meisten privaten Krankenversicherungen psychotherapeutische Leistungen grundsätzlich erstatten, können Umfang, Voraussetzungen und Ablauf der Kostenübernahme variieren.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung und fordern Sie die Formulare für den Antrag auf Psychotherapie an. Die Abrechnung der Leistungen für Privatversicherte erfolgt nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Für Angehörige der Bundeswehr, sowie der Bundes- und Landespolizei besteht die Möglichkeit zur Kostenübernahme durch die Heilfürsorge. Angehörige der Landespolizei können direkt einen Termin vereinbaren. Sollten Sie Anspruch auf die Heilfürsorge der Bundeswehr haben, konsultieren Sie bitte Ihren Truppenarzt und bringen zum ersten Gespräch eine Bestätigung der Kostenübernahme für die probatorischen Sitzungen mit.
Angehörige der Bundespolizei kontaktieren bitte die Heilfürsorgestelle und fragen Sie nach den Modalitäten für Psychotherapie.
Sollten die Kosten Ihrer Therapie nicht durch einen Kostenträger übernommen werden, haben Sie die Möglichkeit diese selbst zu tragen. Selbstzahler*innen können unkompliziert einen Termin vereinbaren. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und betragen derzeit den 2,5-fachen Satz. Die Anzahl der Sitzungen wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.